Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der BB Talent GmbH & Co. KG 

Geltung und Gegenstand

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB sowie gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

Abweichende Bedingungen des Auftraggebers finden nur Anwendung, wenn sie von uns ausdrücklich in Textform anerkannt wurden.

Diese AGB gelten für alle zukünftigen Verträge zwischen den Parteien, insbesondere für Vermittlungs-, Beratungs- und Dienstleistungsverträge im Rahmen der Personalsuche und Personalauswahl.

Leistungen und Vertragsschluss

Zwischen uns und dem Auftraggeber wird ein Vertrag über die vereinbarten Vermittlungs-, Beratungs- oder sonstigen Dienstleistungen abgeschlossen. Dieser Vertrag kommt auch bei mündlicher Auftragserteilung zustande.

Der Vertrag umfasst alle relevanten Leistungen, die für die Personalsuche und -vermittlung erforderlich sind, insbesondere das Rekrutieren und Vermitteln von Bewerbern für festangestellte oder selbständige Positionen.

Vermittlungshonorar

Unser Anspruch auf ein Vermittlungshonorar entsteht, sobald zwischen dem von uns vorgeschlagenen Bewerber und dem Auftraggeber ein Beschäftigungsverhältnis in Form einer vertraglichen Übereinkunft zustande kommt. Der Anspruch auf unser Honorar bleibt für 12 Monate ab Präsentation des Kandidaten beim Auftraggeber bestehen. Das Beschäftigungsverhältnis ist auch zustande gekommen, wenn der Bewerber selbständig tätig wird oder freiberuflich arbeitet.

Das Vermittlungshonorar berechnet sich nach einem mit dem Auftraggeber vereinbarten Prozentsatz des zwischen Auftraggeber und Bewerber vereinbarten Bruttojahreszielgehalts oder der vereinbarten Jahreszielvergütung. Im Falle eines selbständigen Beschäftigungsverhältnisses wird statt des Bruttojahreszielgehalts die vereinbarte Jahreszielvergütung zugrunde gelegt.

Das Bruttojahreszielgehalt bzw. die Jahreszielvergütung umfasst alle Zusatzleistungen wie z.B. 13. Monatsgehalt oder Boni. Unsere Kostenpauschalen gemäß des geschlossenen Vertrages werden nach Auftragserteilung sofort fällig und beeinflussen das Vermittlungshonorar nicht.

Umsatzsteuer

Alle im Vertrag genannten Vergütungen verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Mitursächlichkeit/Vorkenntnis

Unser Honoraranspruch entsteht auch dann, wenn zwischen dem Auftraggeber und einem Bewerber ein wirtschaftlich gleichwertiges Beschäftigungsverhältnis zustande kommt oder der Auftraggeber den Bewerber für eine abweichende Position einstellt.

Vorkenntnis: Sollte der Auftraggeber bereits vor der Präsentation des Bewerbers Kenntnisse von diesem haben, ist dies uns unverzüglich in Textform mitzuteilen. Andernfalls bleibt unsere Tätigkeit kausal für das Zustandekommen des Beschäftigungsverhältnisses.

Informationspflicht zur Ermittlung des Honoraranspruchs

Der Auftraggeber verpflichtet sich, uns den Abschluss eines Beschäftigungsvertrags oder den Beginn der Tätigkeit des Bewerbers innerhalb von 5 Werktagen nach Zustandekommen des Vertrages mitzuteilen und alle für die Berechnung des Honoraranspruchs erforderlichen Informationen zu übermitteln.

Sollte der Auftraggeber keine Auskunft über das vereinbarte Gehalt geben, sind wir berechtigt, das Honorar auf Basis des branchenüblichen Durchschnittsgehalts für die jeweilige Position zu berechnen.

Kommt der Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht nach, sind wir berechtigt, eine angemessene Vergütung als Basis zur Berechnung des Honorars anzusetzen.

Der Auftraggeber hat uns auf Aufforderung eine Kopie des Beschäftigungsvertrags vorzulegen.

Haftungsbeschränkung

Unsere Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur, wenn wir eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzen. In diesem Fall ist unsere Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Wir übernehmen keine Haftung für den Erfolg der Eignung des Bewerbers im Unternehmen des Auftraggebers.

Kündigung

Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Frist und formlos, jedoch unter Vorbehalt von im Angebot schriftlich geregelten Mindestlaufzeiten, kündigen. Eine fristlose Kündigung ist jedoch nur aus wichtigem Grund möglich.

Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber seine vertraglichen Mitwirkungspflichten verletzt oder eine Zahlungsverpflichtung nicht erfüllt.

Im Falle der Kündigung bleibt der Auftraggeber verpflichtet, das vereinbarte Vermittlungshonorar zu zahlen, wenn der Bewerber innerhalb der vereinbarten 12 Monate nach der Präsentation eingestellt wird.

Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind sofort nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, Mahngebühren sowie Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen.

Der Auftraggeber kommt in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 10 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung leistet. Zahlungen sind in jedem Fall nach § 366 Abs. 2 BGB zu verrechnen. Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus diesem Vertrag abzutreten.

Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, die Leistungserbringung zu verweigern bzw. vom Auftraggeber beauftragte Dienste zu pausieren, bis der Auftraggeber die offenen Forderungen beglichen oder Sicherheit in ausreichender Höhe geleistet hat, ohne dass dies einen Einfluss auf die Zahlungspflicht des Kunden hat. Dies gilt nicht, wenn der Kunde sich mit einem im Vergleich zum Wert der Leistung unverhältnismäßig geringen Betrag in Zahlungsverzug befindet.

Vertraulichkeit und Kommunikation

Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche vertrauenswürdige Informationen während der Vertragsdauer und nach Vertragsende vertraulich zu behandeln und nicht ohne ausdrückliche Zustimmung an Dritte weiterzugeben, es sei denn, die Weitergabe erfolgt aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder im Rahmen der Geltendmachung des Honoraranspruchs.

Alle Unterlagen und Daten von Bewerbern, die dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden, sind nach Abschluss des Vertrags zurückzugeben oder zu vernichten, falls keine Vermittlung erfolgt ist.

Datenschutz

Beide Parteien sind gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) für die Verarbeitung der Bewerberdaten verantwortlich. Die personenbezogenen Daten der Bewerber dürfen nur im Rahmen dieses Vertrags verarbeitet und genutzt werden.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche Bewerberdaten nicht zu einem anderen Zweck zu verarbeiten, als zur Durchführung dieses Vertrags.

Gerichtsstand und anwendbares Recht

Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Gerichtsstand in Ulm. Wir können jedoch auch an dem Ort klagen, an dem der Auftraggeber seinen Sitz hat. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Vertragssprache ist Deutsch.

Schlussbestimmungen

Nebenabreden oder Änderungen dieses Vertrags bedürfen der Textform.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine rechtlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.